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Zum Genehmigungsverfahren für ein Grabmal
Auf nahezu allen Friedhöfen/ Tierfriedhöfen gelten spezielle Vorschriften, Verordnungen oder Statuten, welche vor Aufstellung eines Grabmals in vielen Fällen ein kostenpflichtiges Genehmigungsverfahren vorschreiben.
Die dazu benötigten Unterlagen erhalten Sie von uns nach dem Kauf. Einschließlich der Bemaßung, Angaben zu Ihrem Textvorschlag und der von Ihnen gewünschten Schriftart.
Da unsere Grabmale den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften ohne zusätzliche Befestigung und/oder Verankerung entsprechen, benötigen sie grundsätzlich kein Betonfundament, und können somit fast von Jedermann einfach auf die Grabstätte gelegt werden.
Mit den von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen sollte das Genehmigungsverfahren problemlos verlaufen, damit Sie schon bald das Grabmal setzen können.
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